Die Einstellungsuntersuchung ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Sie soll sicherstellen, dass der Bewerber gesundheitlich in der Lage ist, die vorgesehene Tätigkeit auszuführen.
Diese Untersuchung ist sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers und dient dem Schutz vor arbeitsbedingten Erkrankungen oder Überforderungen.
Die Einstellungsuntersuchung soll Risiken für die Gesundheit am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen und beurteilen. Sie stellt sicher, dass die körperlichen und psychischen Anforderungen des neuen Jobs erfüllt werden können.
Darüber hinaus dient sie der Prävention: Durch rechtzeitiges Erkennen gesundheitlicher Einschränkungen können geeignete Anpassungen des Arbeitsplatzes oder vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden.
Die Untersuchung umfasst eine ausführliche Anamnese (Befragung zur Krankheitsgeschichte), eine körperliche Untersuchung sowie gegebenenfalls spezielle Tests wie Hörtests, Sehtests oder Belastungsuntersuchungen.
Je nach Art der Tätigkeit können zusätzliche Untersuchungen wie Lungenfunktionstests, Blutuntersuchungen oder psychologische Eignungstests erforderlich sein. Die Ergebnisse werden vertraulich behandelt und dem Arbeitgeber nur in Form einer Tauglichkeitsbescheinigung mitgeteilt.
Bei der Standarduntersuchung werden allgemeine Gesundheitsparameter geprüft: Blutdruck, Herzfrequenz, Seh- und Hörvermögen sowie der allgemeine Bewegungsapparat.
Diese Untersuchung reicht bei den meisten Bürotätigkeiten oder leichten körperlichen Arbeiten aus und gewährleistet, dass der Arbeitnehmer gesundheitlich geeignet ist.
Für Tätigkeiten mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen – etwa Arbeiten mit Gefahrstoffen, im Gesundheitswesen oder bei schwerer körperlicher Belastung – wird eine erweiterte Vorsorge notwendig.
Hierzu gehören zusätzliche Untersuchungen wie Lungenfunktionstests, Röntgenaufnahmen oder spezielle Laboruntersuchungen, je nach Risiko der jeweiligen Tätigkeit.
Vor der Untersuchung sollte der Patient aktuelle Brillenpässe oder Hörhilfen mitbringen. Eine Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente erleichtert die Anamnese.
Nach der Untersuchung wird dem Arbeitgeber lediglich das Ergebnis mitgeteilt (tauglich / bedingt tauglich / nicht tauglich), ohne Details zu Diagnosen. Der Arbeitnehmer erhält auf Wunsch weitere Informationen zu seinen eigenen Befunden.
Es gibt keine direkten Kontraindikationen für eine Einstellungsuntersuchung. In akuten Krankheitsphasen kann es jedoch sinnvoll sein, die Untersuchung zu verschieben, um realistische Ergebnisse zu erzielen.
Bei schwerwiegenden Einschränkungen erfolgt eine individuelle Risikobewertung und Beratung über alternative Tätigkeitsmöglichkeiten.
Wenn eine vollständige Untersuchung nicht möglich ist, können Teiluntersuchungen oder Folgeuntersuchungen vereinbart werden. Auch eine Begutachtung durch Fachärzte kann ergänzend erfolgen, insbesondere bei komplexen Krankheitsbildern.
In bestimmten Fällen kann eine ärztliche Bescheinigung des Hausarztes über die Arbeitsfähigkeit akzeptiert werden, ersetzt jedoch nicht immer die arbeitsmedizinische Untersuchung.
Die Einstellungsuntersuchung ist bei der Klinik Konsultation verfügbar. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und starten Sie gesund und sicher in Ihr neues Arbeitsverhältnis!
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